In der gesamten Europäischen Union ist eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren Pflicht. Apple hat jedoch genau in diesem Bereich eine Einnahmequelle für sich entdeckt. Beim Kauf von Apple-Produkten wird den Käufern ein sogenannter AppleCare Protection Plan angeboten, der eigentlich in der EU nicht nötig wäre.
Zehn europäische Verbraucherschutzorganisationen, darunter auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, haben sich nun zusammengetan und Apple abgemahnt. Konkret geht es dabei darum, dass Apple Kunden eine ein- bis dreijährige Herstellergarantie auf das jeweilige Produkt anbietet und sich diese bezahlen lässt.
Eine zweijährige Gewährleistung für Reparaturen beim iPad kostet zum Beispiel 79 Euro, die dreijährige Garantie für ein MacBook sogar satte 349 Euro. Der Witz ist jedoch eben, dass Verbrauchern eh in der EU eine zweijährige Gewähr zusteht und das vollkommen kostenlos. Apple hat sich dazu wie immer noch nicht geäußert. Laut den Verbraucherschützern hat das Unternehmen bis zum 30. März Zeit eine Unterlassungserklärung abzugeben, ansonsten sind weitere Schritte geplant.