Besonders viele junge Menschen kommunizieren heutzutage fast nur noch über soziale Netzwerke wie Facebook. So wären diese Daten natürlich auch in einigen Prozessen als Beweismittel für die entsprechenden Stellen interessant.
Während in den USA schon längst ganze Accounts beschlagnahmt werden, können Ermittler in Deutschland zum Glück bisher nur auf öffentliche Profile zugreifen. Dies könnte sich jedoch dank eines Falls vor dem Amtsgericht Reutlingen ändern.
Ein 20-Jähriger soll über Facebook einem Freund einen entscheidenden Tipp für den Einbruch in ein Haus einer wiederum befreundeten Familie gegeben haben. Der Richter stellte daraufhin den Antrag, den gesamten Account des Angeklagten zu beschlagnahmen.
Dies ist jedoch nicht ganz so einfach. Bei Facebook Deutschland werden keine Daten direkt verarbeitet. So müssen sich in solchen Fällen alle europäischen Richter nach Irland wenden, wo dies geschieht. Bis es hier zu einer Einigung kommt, kann es jedoch dauern. So manch einer erhofft sich nun aus diesem Fall eine grundsätzliche rechtliche Klärung, ob Nutzer-Profile beschlagnahmt werden dürfen oder nicht.
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