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Apple vs. Amazon

Der beliebte Konzern mit dem angebissenen Apfel muss sich derzeit mit mehr als nur technischen Innovationen rund um die iWatch-Gerüchteküche auseinandersetzen. Diesmal ist Apple selbst in die Offensive vor Gericht gegangen, und zwar gegen den Riesenkonzern Amazon. Der Online-Versandhandel soll sich am Begriff “AppStore” irreführend vergangen haben.

Nun gab die zuständige Richterin Elizabeth LaPorte in einem ersten Entschluss den Unternehmen bescheid, dass sie sich selbst darum kümmern sollen. Weil der Fall außerordentlich kompliziert ist, sollen die Anwälte der Unternehmen zu einem Vergleich kommen. Wenn sie das bis August diesen Jahres nicht schaffen, wird der Prozess wieder aufgenommen.

Auslöser für den Rechtsstreit war eine Namensänderung seitens Amazon. Für ihre E-Book-Reader Serie “Kindle”, die auf dem Google Betriebssystem und dem größten iOS-Konkurrenten Android basiert, gibt es einen Marktplatz für Apps der dem AppStore von Apple gleicht. Den nannte Amazon eine sehr lange Zeit “Amazon AppStore for Android”, eine klare Zuordnung der Markenzugehörigkeit. Aus Gründen der Ästhetik wurde der Name kürzlich aber verändert, und zwar in “Amazon AppStore”. Das erfreute Apple nicht – man vermutet eine bewusste Irreführung der Stammkunden von Apple, die nun eine Zusammenarbeit zwischen Amazon und dem AppStore vermuten könnten.

Der Fall ist deshalb kompliziert, weil Apple in den USA keine Rechte an dem “AppStore”-Begriff hat. Der Prozess um die Rechte läuft derzeit auch noch in einem aktuellen Verfahren, und zwar seit immerhin stolzen fünf Jahren. Egal, wie die Richterin im Fall Amazon vs. Apple entscheidet: das Urteil wird sich in jedem Fall auf den laufenden Prozess auswirken. Das möchte sie vermeiden. In den USA gibt es zu Haufe Urteile, die ständig revidiert werden müssen. Der kuriose Fall DiChristina dürfte ein gutes Beispiel sein: vor Gericht wurde ihm attestiert, dass Poker ein Geschicklichkeitsspiel sei. Viele haben dieses Urteil nicht ernst genommen, es hat auf federaler Ebene überhaupt keinen Wert.

Bei Apple ist es ähnlich: der AppStore-Begriff ist zwar in den USA noch in Verhandlungen, in Europa konnte der Begriff aber markenrechtlich geschützt werden. Auch dieses Urteil könnte noch mal ins Wackeln kommen. Wie viel Probleme das bringt kann das Unternehmen aus Erfahrungen einschätzen. Der letzte große Fall im Kampf um Patentrechte mit dem koreanischen Konkurrenten Samsung wurde in den USA von Apple gewonnen – in Großbritannien und Südkorea verloren.

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