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Rechtsstreit um Links: Heise Verlag setzt sich gegen Musikindustrie durch

cc by flickr/ Lazurite
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Es ist seit längerem ein ewiger Streitpunkt zwischen bestimmten Unternehmen und Online-Journalisten. Sind auch Links auf zweifelhafte Inhalte im Journalismus als Beleg zulässig oder werden diese Inhalte dadurch nur unterstützt? Dazu gab es nun eine unanfechtbare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Konkret ging es um einen Artikel auf „heise online“, der über ein Programm berichtete, mit dem Kopierschutzverfahren von DVDs ausgehebelt werden können. Ein Link führte zum entsprechenden Hersteller. Daraufhin verklagte die Musikindustrie, unter anderem BMG, Universal, EMI, Sony und Warner, den Heise Verlag.

Bei dem Bericht handle es sich um eine Anleitung zum Raubkopieren und der entsprechende Link fördere dies noch. Bereits 2010 hatte der Bundesgerichtshof zugunsten des Heise Verlags entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat nun eine Beschwerde der Musikindustrie abgewiesen. Links seien Belege wie Fußnoten und stünden somit unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

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