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Urteil zu Kino.to: Bei illegalen Streams schon das Ansehen strafbar?

cc by flickr/ 笨笨的小B
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Im Prozess gegen die Verantwortlichen für das Streaming-Portal Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig in diesen Tagen ein Urteil gefällt, das so manch einen normalen User in Zukunft zu einem Straftäter machen könnte.

Bisher wurden immer nur die Verantwortlichen, die Videostreams illegal ins Netz stellen, strafrechtlich verfolgt. Dies ändert sich nun jedoch offenbar mit diesem Urteil, das im Grunde nur die bisherigen Auffassungen der in einigen Kreisen umstrittenen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bestätigt.

Sie sind schon seit Jahren der Meinung, dass das bloße Ansehen von illegalen Streams eine Straftat ist. Die Richter in Leipzig waren ähnlicher Meinung und werteten ebenfalls das bloße Streaming von illegalen Videos als nicht rechtens. Dies öffnet nun theoretisch Tür und Tor für Prozesse gegen User, die sich auf entsprechenden Portalen herumtreiben oder einfach nur über einen entsprechenden Content gestolpert sind.

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