Im Prozess gegen die Verantwortlichen für das Streaming-Portal Kino.to hat das Amtsgericht Leipzig in diesen Tagen ein Urteil gefällt, das so manch einen normalen User in Zukunft zu einem Straftäter machen könnte. Bisher wurden immer nur die Verantwortlichen, die Videostreams illegal ins Netz stellen, strafrechtlich verfolgt. Dies ändert sich nun jedoch offenbar mit diesem Urteil, das im Grunde nur die bisherigen Auffassungen der in einigen Kreisen umstrittenen Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) bestätigt. Sie sind schon seit Jahren der…
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Im vergangenen Monat sorgte das Portal kino.to für Schlagzeilen als Ermittler die Betreiber festnahmen, die Website sperrten und ihre Konten und Autos beschlagnahmten. Auf dem Portal konnte man sich kostenlos aktuelle Filme und Dokumentationen…