EU Roaming Gebühren: Kommt endlich das Ende der Zusatzkosten?
Es klang vielversprechend: Im Urlaub die Daheimgebliebenen anrufen, sich nach dem Rechten erkundigen oder einfach den Freunden zuhause erzählen, wie schön es in der Ferne ist. All dies sollte ohne Zusatzkosten im EU-Ausland möglich werden. So war es zumindest seit Jahren durch die EU-Kommission geplant. Nun kommt wohl doch die Rolle rückwärts, zumindest teilweise: 90 Tage unbeschwerte Mobilfunknutzung müssen ausreichen.
Die Nutzung von SMS, Internet und Mobilfunk soll im europäischen Ausland für keine zusätzlichen Kosten sorgen. Diesen Plan verfolgt die EU-Kommission seit Jahren. Das sogenannte „Roaming“, welches anfällt, wenn nicht das heimische Mobilfunknetz verwendet wird, sollte abgeschafft werden. Doch immer wieder wurde das Ende der EU Roaming Gebühren vertagt, was nicht zuletzt an den Profiteuren dieser Gebühren lag – den Mobilfunkunternehmen.
Der lange Weg zur Abschaffung der EU Roaming Gebühren
Abgeschafft wurde das Roaming bisher zwar nicht, jedoch konnten die Kosten in den letzten Jahren stufenweise immer weiter gesenkt werden, zur Freude der Kunden. Nun sollte also der letzte Schritt getan und die Zusatzkosten komplett beseitigt werden. Rundum wird man dieses Ziel wohl nicht erfüllen.
Die EU-Kommission hat jetzt ihren Entwurf für die Regelung zu den EU Roaming Gebühren vorgestellt. Dieser sieht vor, dass jährlich jeder Nutzer 90 Tage ohne Zusatzkosten im EU-Ausland im Internet surfen, telefonieren und SMS schreiben kann. Damit will man erreichen, dass alle Privat- und Geschäftsreisenden keine erhöhten Ausgaben befürchten müssen. Grenzpendler sollen von dieser Regelung ausgenommen werden.
Einschränkungen und Ausnahmen für Vielreisende
Darüber hinaus will man den Mobilfunkbetreibern das Recht einräumen, eine Einwahl ins heimische Netz vom Kunden abzuverlangen, wenn diese mehr als 30 Tage am Stück im „Roaming-Gebiet“ angemeldet sind. Bei längerem Aufenthalt im Ausland kann dies allerdings zu Problemen führen. Bei Kunden mit Flatrate-Verträgen soll mindestens der Durchschnittsverbrauch ohne Kostenaufschlag möglich sein.
Mit den Zugeständnissen möchte man verhindern, dass günstigere Mobilfunkanbieter aus dem Ausland dauerhaft im Inland zum Einsatz kommen. Das schädige die nationalen Provider, erklärte Kommissions-Sprecherin Nathalie Vandystadt. Wer Kommunikation über Ländergrenzen hinaus betreibt, muss also weiterhin aufpassen.
Vorsicht bei Neuverträgen und außerhalb der EU
Einige Anbieter verzichten bereits jetzt auf das Erheben von EU Roaming Gebühren. Dies ist vor allem bei Neuverträgen der Fall. Das Angebot, dass Kunden überall zu den identischen Tarifen ihr Telefon nutzen können, lassen sich die Netzbetreiber jedoch zumeist mit höheren monatlichen Gebühren entlohnen. Daher sollte man auch in Zukunft Vorsicht walten lassen, wenn man sein Handy im Ausland nutzen möchte.
Denn spätestens außerhalb der Europäischen Union fallen weiterhin Roaming-Gebühren an. Wer sich für Handytarife für Schüler interessiert, sollte besonders auf ausreichendes Datenvolumen und mögliche versteckte Kosten im Ausland achten.
Schufa-Auskunft: Ein weiteres Hindernis bei Handyverträgen
Ein weiterer Kritikpunkt an Telefongesellschaften bleibt das Thema Schufa. Bei der Beantragung neuer Handyverträge wird in der Regel eine Schufa-Auskunft durchgeführt, mit der die Telefongesellschaft prüfen will, ob der Neukunde die monatlichen Handyrechnungen auch zahlen kann oder nicht. Oft sind die Schufa-Daten aber nicht korrekt und so lehnen Anbieter Verträge unberechtigt ab.
Besonders bei Prepaid-Tarifen für Handys gibt es Alternativen, die ohne strenge Bonitätsprüfung auskommen, aber auch hier sind bestimmte Risiken zu beachten. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Markt für Mobilfunkverträge und die EU Roaming Gebühren in den kommenden Jahren weiterentwickeln werden.