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Spielkonsolen mit einer guten Hausratversicherung versichern

7 Minuten
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Spielkonsole mit Controller auf einem Regal, symbolisch von einem Schutzschild umgeben
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🛡️ Redaktionell geprüft
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📅 Aktualisiert: 21. September 2026
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⏱️ Lesezeit: ca. 7 Min.
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⚖️ Unabhängige Kaufberatung

Eine PlayStation 5 kostet je nach Modell rund 550 Euro, dazu kommen Controller, Headset, Spiele und oft ein Fernseher in ähnlicher Preisklasse. Schnell steht im Wohnzimmer Technik für mehrere tausend Euro. Die naheliegende Frage: Deckt die Hausratversicherung die PlayStation eigentlich ab?

Die kurze Antwort lautet: ja, aber nur bei ganz bestimmten Schadensarten. Und genau dort liegt das Missverständnis, das viele erst im Schadensfall bemerken. Dieser Artikel erklärt, wann die Hausratversicherung zahlt, wann sie es nicht tut, welche Versicherung dann einspringt und worauf du im Vertrag achten solltest.

Die kurze Antwort: Ja, aber nur bei bestimmten Gefahren

Deine Spielkonsole zählt ganz selbstverständlich zum Hausrat. Alles, was du aus deiner Wohnung mitnehmen würdest, wenn du sie auf den Kopf stellst und ausschüttest, ist Hausrat: Möbel, Kleidung, Küchengeräte und eben auch Unterhaltungselektronik.

Entscheidend ist aber nicht, ob die Konsole zum versicherten Hausrat gehört, sondern wodurch sie kaputtgeht. Die Hausratversicherung ist keine Rundum-sorglos-Police, sondern eine Versicherung gegen einen fest definierten Katalog von Gefahren. Steht die Schadensursache nicht in diesem Katalog, zahlt sie nicht – egal wie teuer das Gerät war.

Diese Schäden sind abgedeckt

Der Standardkatalog einer deutschen Hausratversicherung umfasst fünf Gefahrengruppen. Bei diesen Ereignissen bekommst du deine Konsole ersetzt:

  • Einbruchdiebstahl und Raub – jemand bricht in deine Wohnung ein und nimmt die Konsole mit. Auch Vandalismus, den Einbrecher dabei anrichten, ist abgedeckt.
  • Feuer, Blitzschlag und Explosion – vom Wohnungsbrand bis zum Schwelbrand am Netzteil.
  • Leitungswasser – ein Rohr platzt, die Waschmaschine läuft aus, die Konsole steht im Wasser.
  • Sturm und Hagel – in der Regel ab Windstärke 8, samt Folgeschäden durch eindringenden Regen.
  • Überspannung nach Blitzschlag – hier lohnt ein genauer Blick, dazu gleich mehr.

Ein praktisches Beispiel: Bei dir wird eingebrochen, Konsole, Controller und zwanzig Spiele sind weg. Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert – also das, was du heute für vergleichbare Geräte zahlen müsstest, nicht den abgeschriebenen Zeitwert. Auch die aufgebrochene Wohnungstür wird üblicherweise mitbezahlt.

Diese Schäden sind NICHT abgedeckt

Hier wird es für Gamer unangenehm, denn die häufigsten realen Schäden stehen nicht im Katalog:

  • Die Konsole fällt vom Regal. Ein Sturzschaden ist kein versichertes Ereignis. Du zahlst selbst.
  • Das Getränk kippt um. Flüssigkeitsschäden gelten nicht als Leitungswasserschaden – gemeint ist damit Wasser aus der Hausinstallation, nicht die Cola auf dem Couchtisch.
  • Technischer Defekt. Geht die Konsole nach Ablauf der Herstellergarantie einfach kaputt, ist das Verschleiß. Verschleiß ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Bedienungsfehler. Falsch angeschlossen, Netzteil durchgebrannt – Eigenverschulden ist nicht versichert.
  • Diebstahl unterwegs. Wird die Konsole auf dem Weg zur LAN-Party aus dem Auto gestohlen, greift die Hausratversicherung meist nicht oder nur stark eingeschränkt.

Man kann es so zusammenfassen: Die Hausratversicherung schützt gegen Katastrophen, nicht gegen Missgeschicke. Für das umgekippte Glas und die heruntergefallene Konsole ist sie schlicht nicht gemacht.

Der häufigste Irrtum: Wenn ein Freund die Konsole beschädigt

Ein Szenario, das so oder ähnlich ständig vorkommt: Spieleabend bei dir, jemand stolpert über das Kabel, die Konsole landet auf den Fliesen. Wer zahlt?

Nicht deine Hausratversicherung. Zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung deines Freundes, denn er hat den Schaden verursacht. Genau dafür ist eine Haftpflicht da: Sie zahlt Schäden, die man anderen zufügt.

Der Haken liegt im Konjunktiv. Hat dein Freund keine Privathaftpflicht, bleibst du auf dem Schaden sitzen – oder ihr müsst es privat klären, was Freundschaften selten guttut. Und selbst wenn eine Haftpflicht besteht: Viele Tarife enthalten eine Selbstbeteiligung, und manche kürzen bei grober Fahrlässigkeit.

Wann sich eine zusätzliche Elektronikversicherung lohnt

Für genau die Lücken, die die Hausratversicherung offen lässt, gibt es spezielle Elektronik- oder Geräteversicherungen. Sie decken typischerweise ab:

  • Sturz- und Bruchschäden
  • Flüssigkeitsschäden
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss und Überspannung auch ohne Blitzschlag
  • Diebstahl außerhalb der Wohnung, oft weltweit
  • Material- und Konstruktionsfehler nach Garantieende

Die Beiträge bewegen sich je nach Anbieter und Leistungsumfang etwa zwischen vier und acht Euro im Monat. Bei einer Konsole für 550 Euro sind das grob 50 bis 95 Euro im Jahr – nach zwei Jahren hast du damit rechnerisch ein Drittel des Gerätepreises gezahlt.

Ob sich das lohnt, ist eine Rechenfrage. Sinnvoll ist eine solche Police vor allem bei einem teuren Gesamtsetup aus Konsole, Monitor, Headset und Zubehör, bei Geräten, die viel unterwegs sind, oder in einem Haushalt mit kleinen Kindern oder Haustieren. Bei einer Konsole, die fest im Regal steht und selten bewegt wird, ist das Geld oft besser in einer Rücklage aufgehoben.

Achte beim Vergleich auf drei Punkte: Neuwertentschädigung statt Zeitwert, den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und die Selbstbeteiligung. Manche Tarife staffeln die Erstattung nach Gerätealter ab – ab dem dritten Jahr werden dann etwa 20 Prozent abgezogen, ab dem vierten 40 Prozent.

Unterversicherung: der teure Fehler im Kleingedruckten

Dieser Punkt betrifft nicht nur Konsolen, kostet aber im Ernstfall am meisten Geld. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn dein Hausrat mehr wert ist als die vereinbarte Versicherungssumme.

Die Folge ist unangenehm: Der Versicherer kürzt dann jeden Schaden anteilig – nicht erst im Totalschadenfall. Ist dein Hausrat mit 30.000 Euro versichert, aber tatsächlich 60.000 Euro wert, bekommst du bei jedem Schaden nur die Hälfte erstattet. Auch bei der gestohlenen Konsole. Die rechtliche Grundlage dafür steht in Paragraf 75 des Versicherungsvertragsgesetzes.

Als Faustregel empfiehlt die Versicherungswirtschaft rund 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung ergibt das 52.000 Euro, für 100 Quadratmeter entsprechend 65.000 Euro.

Wer diese Pauschale ansetzt, bekommt von den meisten Versicherern den Unterversicherungsverzicht. Der Versicherer rechnet im Schadensfall dann nicht nach, ob die Summe gereicht hätte, sondern zahlt bis zur vollen Höhe. Diese Klausel sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.

Ein Hinweis für Gaming-Haushalte: Die 650 Euro sind ein Durchschnittswert. Wer mehrere Konsolen, einen Gaming-PC, hochwertige Monitore und ein Heimkino besitzt, liegt schnell darüber. In diesem Fall ist eine Inventarliste ehrlicher als die Pauschale – und der höhere der beiden Werte gehört in den Vertrag.

Überspannung: der unterschätzte Sonderfall

Ein Punkt verdient eigene Aufmerksamkeit, weil er regelmäßig zu Streit mit dem Versicherer führt: Überspannungsschäden. Schlägt ein Blitz in der Nachbarschaft ein, wandert die Spannungsspitze durch das Stromnetz und grillt im schlimmsten Fall sämtliche Elektronik im Haushalt – Konsole, Fernseher, Router und Rechner auf einen Schlag.

Viele ältere Hausratverträge decken das nur bei einem direkten Blitzeinschlag ins Gebäude ab, nicht bei einer indirekten Überspannung. Modernere Tarife schließen Überspannung ein, begrenzen die Erstattung aber häufig auf einen Anteil der Versicherungssumme, etwa zehn Prozent. Ein Blick in die Police lohnt sich, die Erweiterung kostet meist nur wenige Euro im Jahr.

Unabhängig von der Versicherung ist eine Steckdosenleiste mit geprüftem Überspannungsschutz für unter 30 Euro die günstigste Vorsorge – und ihr fehlt jede Wartezeit und Selbstbeteiligung.

Was im Schadensfall zu tun ist

Die Regulierung läuft deutlich glatter, wenn du vorbereitet bist:

  • Kaufbelege aufbewahren, digital fotografiert reicht meist. Ohne Nachweis wird es zäh.
  • Seriennummern notieren – bei gestohlenen Geräten verlangt die Polizei sie für die Anzeige.
  • Schaden sofort dokumentieren, mit Fotos, bevor du aufräumst.
  • Bei Diebstahl umgehend Anzeige erstatten. Ohne polizeiliche Anzeige zahlt keine Versicherung.
  • Den Versicherer unverzüglich informieren, nicht erst nach Wochen.

Praktischer Tipp: Fotografiere einmal im Jahr dein Wohnzimmer und dein Setup. Das dauert zwei Minuten und ist im Schadensfall ein erstaunlich überzeugender Nachweis darüber, was tatsächlich vorhanden war.

Fazit

Die Hausratversicherung deckt die PlayStation ab – aber nur bei Einbruch, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Blitzschlag. Für heruntergefallene Geräte, umgekippte Getränke und technische Defekte ist sie nicht zuständig. Beschädigt ein Gast deine Konsole, zahlt dessen Privathaftpflicht.

Wichtiger als jede Zusatzpolice ist eine korrekt bemessene Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht. Eine Elektronikversicherung lohnt sich dann, wenn das Setup teuer ist oder viel bewegt wird – bei der Konsole im Regal ist sie meist verzichtbar.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Versicherungsberatung. Was konkret gilt, steht in deinen Vertragsbedingungen. Einen neutralen Überblick bieten die Verbraucherzentrale und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

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Welche Konsole zu deinem Spielverhalten passt, erklärt unser ausführlicher PS5-vs.-PS4-Vergleich. Wie du den Speicher deiner Konsole sicher aufrüstest, zeigt die Anleitung zum PS5-Speicher erweitern. Weitere Tests, Hintergründe und Kaufhilfen findest du im Themenbereich Konsolen.

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