Das OLG hat die Gebühr für die Rückzahlung des Prepaid-Guthabens gekippt. Demnach darf ein Mobilfunkanbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gebühr für die Rückzahlung des Guthabens erheben, wenn der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter von dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Damit gab das OLG einer Klage statt, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände eingereicht wurde. Der Verband hatte zuvor einen Mobilfunkprovider dazu aufgefordert, verschiedene Klauseln aus den AGBs zu streichen. Diese benachteiligen aus Sicht der Verbraucherschützer die Mobilfunkkunden…