Man kann das Thema nicht oft genug auf den Tisch bringen, doch Sicherheit gerade im Technikbereich, ist für viele noch immer ein unterschätztes Thema.
Zwar wenden inzwischen weitaus mehr Computerbenutzer auch Anti-Virenprogramme an und verschlüsseln WLAN-Verbindungen entsprechend, doch abseits der Tastatur gibt es noch weitere Sicherheitslücken auf die man achten sollte.
Hochwertige Computeranlagen, aber auch anderen Elektronik, wie z.B. LCD-Fernseher sind sehr anfällig gegenüber Stromschwankungen und Überspannung. Daher sollte man sich im Elektronikhandel Verteilerdosen mit einem sogenannten Überspannungsschutz besorgen, damit die Netzteile oder gar die Geräte selbst, bei einer starken Stromschwankung nicht beschädigt werden.
Aber auch gegen Einbruch und andere Haushaltsunfälle kann man sich schützen. Gerade wer teurere Technik zu Hause hat, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken, für Besitzer von teuren Smartphones, wie z.B. dem iPhone 4, ist dann auch eine Handyversicherung zu empfehlen. Günstige Angebote kann man im Internet mit einem kostenlosen Versicherungsrechner ermitteln. Noch ein paar Hintergründe zur Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung soll das Risiko des Verlustes von Hausrat absichern. Hausrat ist alles das, was sich im Haushalt befindet, wie z. B. Möbel, Teppiche, Kleidung, Spielzeug und Elektrogeräte (dazu gehören auch Computer). Der Hausrat wird bei Verlust zum Nennwert bzw. Wiederbeschaffungswert ersetzt.
Es gibt zwei Möglichkeiten seinen Hausrat versichern zu lassen. Entweder durch Auflistung der einzelnen Gegenstände, die sich im Haushalt befinden mit Angabe der dazu gehörenden Preisen und versichert werden sollen. Oder nach der Quadratmeterzahl der Wohnung bzw. des Hauses mit durchschnittlichen Werten, welche von den Versicherern festgelegt werden. Man kann seinen Hausrat gegen Brand, Blitzschlag, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel versichern lassen. Es gibt noch weitere Ereignisse, gegen die man seinen Hausrat absichern kann.
Im Falle des Verlustes des Hausrates können die Wiederbeschaffungskosten nur dann von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn eine Hausratversicherung bestanden hat. Bestand keine Absicherung durch eine Hausratversicherung z. B. bei Verlust des Hausrates bei Brand, so sind die Wiederbeschaffungskosten bei der Einkommensteuer-Erklärung nicht zu berücksichtigen. Des weiteren sind die laufenden Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzbar.
Da sich die Beiträge für Hausratversicherungen und die versicherten Wagnisse sehr unterscheiden, sollten die Angebote der einzelnen Versicherungen sorgfältig geprüft und verglichen werden. Hierzu können auch Haustatversicherungsrechner im Internet genutzt werden um sich die Arbeit zu erleichtern.