Der Bundesgerichtshof hat die Sperrklausen der Mobilfunkprovider T-Mobile und Congstar als unrechtmäßig bewertet. Damit gaben die Richter dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht. Wird eine Handy-Karte aufgrund eines Zahlungsverzugs in Höhe von 15,50 Euro gesperrt, ist dies nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs unrechtmäßig.
Demnach dürfen Mobilfunkanbieter die Handy-Karte nicht sperren, wenn sich der Zahlungsverzug des Kunden auf lediglich diese Summe beläuft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Sperrklauseln von T-Mobile und Congstar geklagt. Nach Einschätzungen der Verbraucherschützer sind diese Klauseln rechtlich unzulässig und überzogen.
Beide Provider behielten sich im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen eine Sperrung des Anschlusses vor, wenn der Kunde bereits mit einer Summe von mindestens 15,50 Euro in Verzug geraten ist. Dabei war laut den Vertragsbedingungen weder eine Fristeinräumung, noch eine Vorwarnung erforderlich. Des Weiteren wurden die Kosten, die durch die Sperrung des Anschlusses entstanden sind, dem Verbraucher in Rechnung gestellt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist das künftig nicht mehr möglich.
Bundesgerichtshof bezeichnet Sperrklausen von T-Mobile als unrechtmäßig
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